Dulles International Airport, 29. Juli 1999 – die Hitze war unerbittlich. Henriette Morton war gerade für ein einjähriges Praktikum in einem Hotel in Raleigh, North Carolina, gelandet. Ihr Plan war einfach: das Praktikum beenden, nach Deutschland zurückkehren und das nächste Kapitel ihres Lebens beginnen. Doch wie das Leben so oft so spielt, begab sie sich auf ein unerwartetes Abenteuer.
Nach einer stürmischen Romanze fand sich Henriette in Las Vegas, Nevada, wieder, wo sie heiratete. Bald darauf bekam das Paar sein erstes Kind und Henriette begann mit dem Antragsverfahren für ihre Green Card. Die Dinge liefen gut, bis das Unvorstellbare geschah – der 11. September erschütterte die Welt und plötzlich verschwand ihre Einwanderungsakte in der Bürokratie des INS (jetzt USCIS). Damals lief alles noch papierbasiert und es fühlte sich an, als stünde ihre Zukunft in den USA auf dem Spiel.
Nach Monaten der Frustration und Sackgassen schritt ihr Mann ein und wandte sich an ihren Kongressabgeordneten. Sechs Monate später hatte Henriette endlich ihre Green Card in der Hand. Das Leben ging weiter. Sie arbeitete, reiste und begrüßte sogar Familienzuwachs. Ihre Karriere führte sie schließlich zu BridgehouseLaw, wo sie eng mit Rechtsanwalt Reinhard von Hennigs zusammenarbeitete.
Eines Tages stellte Reinhard eine Frage: „Hast Du eigentlich vor, jemals US-Staatsbürgerin zu werden?“
Henriette hatte nicht ernsthaft darüber nachgedacht. Als deutsche Staatsbürgerin wusste sie, dass es schwierig sein würde, eine Beibehaltungserlaubnis zu erhalten. Die Regeln waren streng und sie hatte nicht das Gefühl, dass sie gute Argumente dafür hatte – schließlich war sie weder erheblicher Diskriminierung ausgesetzt noch hatte sie zwingende Gründe, einen Antrag zu stellen. Außerdem hatte sie bereits an ähnlichen Fällen für Klienten gearbeitet, so dass der Prozess entmutigend erschien. Reinhard schlug jedoch vor, zu warten, bis sie ihre Green Card 20 Jahre lang besessen hätte. Dann könne sie aufgrund eines „gesteigerten Einbürgerungsbedürfnisses“ einen Antrag stellen.
Dann eröffnete eine Änderung des deutschen Gesetzes einen neuen Weg für sie. Mit neuem Optimismus beschloss Henriette, die US-Staatsbürgerschaft anzustreben.
Rechtsanwältin Crystal McBride vertiefte sich in die Recherche und fand das neu eingeführte Online-Einbürgerungsverfahren (N-400). Sie führte Henriette durch die Vorbereitungen und stellte sicher, dass alles in Ordnung war. Der Prozess verlief schneller, als Henriette erwartet hatte. Ehe sie sich versah, erhielt sie ihre Empfangsbestätigung, begann für die Staatsbürgerschaftsprüfung zu lernen und bestand sie bald mit Bravour.
Der Moment, auf den sie jahrelang hingearbeitet hatte, kam – die Vereidigungszeremonie. Am 20. September 2024 in Charlotte, North Carolina, wurde Henriette US-Staatsbürgerin. Es war ein surrealer Moment des Stolzes, vor allem, weil sie wusste, dass ihre in Amerika geborenen Kinder nun dieselbe Staatsbürgerschaft wie ihre Mutter hatten.
Ihr Weg, obwohl lang und voller Herausforderungen, ist ein Beweis für Ausdauer, Geduld und den unerschütterlichen Glauben daran, eine Zukunft in einem Land aufzubauen, das sie jetzt ihre Heimat nennt.